Datenschutz — Die Spitze des Eisbergs

Sichtbarstes Zeichen für den Datenschutz ist für die meisten Nutzer:innen die Abfrage des Consent-Tools — die sogenannte Cookie-Abfrage — und die Datenschutzerklärung auf jeder kommerziell genutzten Webseite.
Tatsächlich hört auch bald fünf Jahre nach Inkrafttreten der DSGVO für die meisten Website-Betreiber die Beschäftigung mit dem Datenschutz auf.
Dabei ist die nach außen sichtbare Datenschutzerklärung einer Webseite nur ein kleiner Teil des Datenschutzkonzepts, das von einer Website-Betreiberin oder einem Website-Betreiber umgesetzt werden muss. Diese Erklärung informiert die Nutzerinnen und Nutzer über die Art und Weise, wie die Webseite personenbezogene Daten sammelt, verarbeitet und speichert.
Jedoch gibt es viele weitere Aspekte des Datenschutzes, die nicht nur eine Website-Betreiberin oder ein Website-Betreiber berücksichtigen muss, um sicherzustellen, dass die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer geschützt wird. Dazu gehören beispielsweise die Implementierung von technischen und organisatorischen Maßnahmen, um Datenverluste, Missbrauch oder unbefugten Zugriff zu verhindern. Hierzu zählt auch, dass man sich Gedanken über die Datensicherheit machen sollte und gegebenenfalls auch eine Verschlüsselung einsetzt.
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung kann auch ein wichtiger Bestandteil eines Datenschutzkonzepts sein. Dabei werden die möglichen Risiken der Verarbeitung personenbezogener Daten abgewogen und es werden Maßnahmen zur Risikominimierung entwickelt. Datenschutz-Folgenabschätzungen können beispielsweise erforderlich sein, wenn besonders sensible personenbezogene Daten wie Gesundheitsdaten oder biometrische Daten verarbeitet werden.
Des Weiteren muss auch ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten erstellt werden, welches sämtliche Datenverarbeitungsvorgänge auflistet, die auf der Webseite stattfinden. Dieses Verzeichnis enthält detaillierte Informationen über die Art der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Zwecke der Verarbeitung sowie die Empfängerinnen und Empfänger der Daten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine nach außen sichtbare Datenschutzerklärung nur die Spitze des Eisbergs eines Datenschutzkonzepts darstellt. Um die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer umfassend zu schützen, müssen Website-Betreiberinnen und ‑Betreiber zahlreiche Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgt.
Gerne unterstützen wir Sie dabei! Sprechen Sie uns an!